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   BFH, 10.07.1997 - V R 56/95   

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https://dejure.org/1997,19053
BFH, 10.07.1997 - V R 56/95 (https://dejure.org/1997,19053)
BFH, Entscheidung vom 10.07.1997 - V R 56/95 (https://dejure.org/1997,19053)
BFH, Entscheidung vom 10. Juli 1997 - V R 56/95 (https://dejure.org/1997,19053)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 233 a, AO 1977 § 227, AO 1977 § 163
    Einbringung; Erlaß; Umwandlung; Verrechnung; Zinsvorteil

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 232
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.09.1992 - V R 17/86

    Erlaß von Steuerbescheiden an eine KG nach Umwandlung - Ersatz eines

    Auszug aus BFH, 10.07.1997 - V R 56/95
    Der Bescheid vom 9. November 1993 über Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer 1990 wäre unwirksam, weil er an die GbR statt an die GmbH als Gesamtrechtsnachfolgerin gerichtet wurde (vgl. Urteil des Senats vom 17. September 1992 V R 17/86, BFH/NV 1993, 279).
  • BFH, 25.07.2000 - VIII R 32/99

    Fehlerhafte Bescheidaufhebung durch FG i.S.v. § 100 Abs. 3 Satz 1 FGO

    Geschieht dies nicht, sondern richtet sich der Bescheid an die --vollbeendete-- Personengesellschaft, ist die Bekanntgabe zwar unwirksam (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juli 1997 V R 56/95, BFH/NV 1998, 232); gleichwohl besteht für den Gesamtrechtsnachfolger, der für die Steuerschulden der Gesellschaft einzustehen hat, wegen des von dem unwirksamen Bescheid ausgehenden Rechtsscheins ein ausreichendes Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung einer Klage, so dass er klagebefugt ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 132, 348, BStBl II 1981, 293).
  • FG Münster, 18.05.2017 - 5 K 2174/14

    Umsatzsteuer - Unternehmereigenschaft bei Bruchteilsgemeinschaft

    Bei der GbR tritt durch Anwachsung nach § 738 Abs. 1 S. 1 BGB Gesamtrechtsnach-folge ein, wenn bis auf einen alle Gesellschafter ausscheiden und daher der einzige verbleibende Gesellschafter alleiniger Inhaber des Gesellschaftsvermögens wird (zur Gesamtrechtsnachfolge einer Kapitalgesellschaft nach einer GbR: BFH-Urteil vom 10.7.1997 V R 56/95, BFH/NV 1998, 232, Rn. 12).
  • FG Düsseldorf, 21.06.2017 - 2 K 4074/15

    Verzinsung von Steuererstattungen: Herabsetzung eines Einbringungsgewinn nach §

    Sein Interesse daran, auch die Rechtsscheinwirkung des (unwirksamen) Bescheides zu beseitigen, ist schutzwürdig (Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 10.7.1997, V R 56/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen -BFH/NV- 1998, 232; vom 5.10.1994, I R 31/93, BFH/NV 1995, 576).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2009 - 4 L 239/07

    Möglichkeit einer Gesamtrechtsnachfolge bei BGB-Gesellschaft

    Gleichwohl ist die Gesamtrechtsnachfolge einer Kommanditgesellschaft nach einer BGB-Gesellschaft nicht ausgeschlossen; sie tritt ein, wenn sämtliche Gesellschaftsanteile der BGB-Gesellschaft auf die Kommanditgesellschaft übertragen und bei dieser in einer Hand vereinigt werden (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 21. Dezember 1989 - 6 U 73/89 -, Leitsatz zit. nach JURIS; vgl. auch BFH, Urt. v. 10. Juli 1997 - V R 56/95 -, zit. nach JURIS für den Übergang auf eine Kapitalgesellschaft; vgl. weiter Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschl. v. 8. Februar 1990 - BReg 2 Z 139/89 -, zit. nach JURIS).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2020 - 3 K 220/18

    Zur Möglichkeit der Umdeutung einer Verfahrenshandlung von einer vollbeendeten

    Es sei denn, es ist der Fall der Gesamtrechtsnachfolge gegeben, in diesem Fall sind die Gesamtrechtsnachfolger rechtsmittelbefugt (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juli 1997 V R 56/95, BFH/NV 1998, 232).
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